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   RG, 02.04.1912 - Rep. VII. 491/11   

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https://dejure.org/1912,143
RG, 02.04.1912 - Rep. VII. 491/11 (https://dejure.org/1912,143)
RG, Entscheidung vom 02.04.1912 - Rep. VII. 491/11 (https://dejure.org/1912,143)
RG, Entscheidung vom 02. April 1912 - Rep. VII. 491/11 (https://dejure.org/1912,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zustellung von Anwalt zu Anwalt; Versehen bei Datierung des Empfangsbekenntnisses. 2. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn eine Gemeinde von einer anderen auf Grund eines Vergleichs auf Zuschüsse zu den Volksschulkosten in Anspruch genommen wird?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt; Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 197
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten

    Auch dann, wenn das Datum des Empfangsbekenntnisses unrichtig ist, wird nicht ohne weiteres die Ungültigkeit des Zustellungsaktes angenommen, vielmehr werden eine nachträgliche Richtigstellung und der Gegenbeweis gegen die Unrichtigkeit zugelassen (RGZ 51, 163; 79, 197, 199; BGH LM § 233 Nr. 37; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 198 Anm. II 5, Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 71 II 1 b).
  • BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68

    Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung

    Auch dann, wenn das Datum des Empfangsbekenntnisses unrichtig ist, wird nicht ohne weiteres die Ungültigkeit des Zustellungsaktes angenommen, vielmehr werden eine nachträgliche Richtigstellung und der Gegenbeweis gegen die Unrichtigkeit zugelassen (RGZ 51, 163; 79, 197, 199; BGH LM ZPO § 233 Nr. 37; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 198 Anm. II 59 Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 71 II 1 b).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZB 24/78

    Zulässigkeit des Beweises der Unrichtigkeit des Datums auf dem Empfangsbekenntnis

    (RGZ 79, 197, 199; BGH Beschluß vom 11. Juni 1953 - IV ZB 37/53 = LM ZPO § 233 Nr. 37; BGH NJW 1969, 1297).
  • BGH, 06.10.1971 - IV ZB 55/71

    Urteilszustellung - Anwalt zu Anwalt - Willentliche Entgegennahme - Amtlich

    Die Unrichtigkeit des Datums ist aber, wenn sie erwiesen ist, nicht entscheidend und steht der Feststellung nicht entgegen, daß das Urteil nicht am 1. März, sondern am 2. März 1971 zugestellt worden ist (RGZ 79, 197, 199; BGH in LM ZPO § 233 Nr. 37).
  • BGH, 26.02.1952 - I ZR 151/51

    Rechtsmittel

    Das hat auch das Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 57, 350 [352]; RGZ 79, 197 [201] und RGZ 133, 144 [147] für zulässig erklärt.
  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 149/57

    Rechtsmittel

    Es bedarf keiner Prüfung, ob die von der Revision hiergegen erhobenen Einwendungen begründet sind; denn die Versäumung der Anfechtungsfrist ist hier nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts ohnehin deshalb nicht entscheidungserheblich, weil die Beklagte den der Anfechtung zugrunde liegenden Tatbestand auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Einrede der Arglist gegenüber dem Klageanspruch geltend machen kann (RGZ 79, 197; 130, 215; Prölss VVG 10. Aufl. § 22 Anm. 2).
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